Schmuckbild: Visualisierung der digitalen Barrierefreiheit mit Straße vor weitem Horizont, auf der eine Person eine andere nicht sichtbare Person bei der Hand nimmt.

Beratung und Schulung zu digitaler Barrierefreiheit

Viele Gründe sprechen dafür, Ihre digitalen Angebote für möglichst viele Menschen einfach zugänglich zu machen:

  • Wirtschaftlicher Erfolg: Je mehr Zielpersonen Ihre Website uneingeschränkt bedienen können, desto höher ist Ihr potenzieller Umsatz und Gewinn. 
  • Soziale Verantwortung: Viele Unternehmen legen Wert darauf, als nachhaltig, offen und inklusiv rüberzukommen. Lassen Sie Worten Taten folgen, indem Sie Ihr digitales Aushängeschild nach diesen Grundsätzen gestalten.
  • Rechtliche Verpflichtung: Die „öffentliche Hand“ ist jetzt schon gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Websites anzubieten. Diese Vorgabe gilt ab 2025 auch für große Teile der Privatwirtschaft.
10 Mio.

Deutsche haben eine amtlich anerkannte Behinderung.

20 %

haben wegen körperlichen Einschränkungen Schwierigkeiten bei der Internet-Nutzung. 

50–65 %

der Senioren sind im Internet überfordert. Das ist aber die am stärksten wachsende Zielgruppe.

1,2 Mio.

Deutsche sind blind oder sehbehindert.

Infografik: Digitale Barrierefreiheit beeinflusst Code-Qualität, Text-Qualität, User-Experience, Struktur, Medien-Reichweite und Suchmaschinen-Optimierung
Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So hilft ein Aufzug Eltern mit Kinderwagen, alten und gehbehinderten Menschen gleichermaßen. Und was Menschen mit Lernschwierigkeiten benötigen – nämlich Texte in Leichter Sprache oder mit Bebilderungen – nutzt auch vielen anderen: Menschen, die wenig Deutsch sprechen, die nicht oder kaum lesen können oder sich an einem Ort nicht auskennen.

Bis dahin ist nur die „öffentliche Hand“ zu digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Dabei ist augenscheinlich, dass Ministerien, Länder, Gemeinden, Krankenhäuser & Co. vor allem die Gesetze erfüllen möchten: Hinter der Fassade der barrierefreien Ausrichtung verbergen sich Berge von Inhalten, die alles andere als barrierearm sind.

2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft- Damit sind unter anderem alle Online-Shops ab zwei Millionen Umsatz und/oder 10 Angestellten verpflichtet, eine barrierefreie Website anzubieten.

Kommt man dieser Anforderung nicht nach, kann das in Zukunft durchaus spürbare Konsequenzen haben. In den USA hat der oberste Gerichtshof z. B. Domino‘s Pizza und andere Einzelhändler verklagt, weil deren Websites nicht den Accessibility-Vorgaben entsprachen. 

Das ist ja Amerika und weit weg? Nun ja: Wenn man bedenkt, dass zahlreiche Online-Händler international ausgerichtet sind, gewinnen solche Fälle an Relevanz.
Jedenfalls gibt es viel zu tun: Nach gängigen Einschätzungen sind vielleicht 2 % der Websites in Deutschland barrierefrei.

Zeit, sich damit auseinanderzusetzen!
 

8 Siegel, Zertifikate, Auszeichnungen für Markus Wierl

Was die digitale Barrierefreiheit angeht, bin ich Professional Member in der International Association of Accessibility Professionals (IAAP) und habe folgende Zertifikate erhalten:

Als geprüfter Unternehmensberater und systemischer Organisationsentwickler (Alchimedus Master) profitieren Sie von meiner Expertise im agilen Projektmanagement.

 

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Markus Wierl
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